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Der „Bundesanzeiger“ sowohl in der Form des elektronischen Bundesanzeigers als auch derzeit zum Teil noch in Printform ist ein vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenes Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan. Neben amtlichen Veröffentlichungen (Verkündungen und Bekanntmachungen) des Bundes und vor allem der Bundesministerien und weiteren Bundesbehörden ist der "Bundesanzeiger" Pflichtorgan für gerichtliche, gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Rechnungslegungsunterlagen aller offenlegungspflichtigen Unternehmen. Er dient damit als wesentliche Informationsquelle für die Verwaltung und den an Rechts- und Wirtschaftsinformationen interessierten Kreisen
Was ist der Unterschied zwischen dem elektronischen Bundesanzeiger und dem Bundesanzeiger (Papierausgabe)?
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Bundesanzeiger
Inhaltsverzeichnis
Das tagesaktuelle Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils mehr...
Beilagen
zum Bundesanzeiger:
Einzelne, meist umfangreiche Inhalte erscheinen als separate Beilagen zum „Bundesanzeiger“. Diese Beilagen (im Abonnement enthalten) sind auch einzeln erhältlich.
Übersicht der Beilagen
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elektronischer
Bundesanzeiger
Die zentrale Plattform für Veröffentlichungen, Bekannt-
machungen und rechtlich relevante Unternehmens-
nachrichten im Internet.
Hier können Sie Ihre Veröffentlichungen, auch mittels elektronischer Auftrags-
abwicklung inserieren und Ihren Veröffentlichungspflichten nachkommen.
Ebenfalls können Sie hier den gesamten Datenbestand des elektronischen Bundesanzeigers unentgeltlich recherchieren und einsehen.
Wichtige Information
betr. „Angebote“ von Dienstleistern über Registereintragungen. mehr...
Kalender
Erscheinungstermine 2009 der Papierausgabe des Bundesanzeigers. mehr...
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